Illegitimer Sohn des neustrischen
Hausmeiers Grimoald II.
Lexikon des Mittelalters: Band VIII Spalte 688
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Theudoald, fränkischer Hausmeier
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+ nach 715
Nach der Ermordung des Hausmeiers Grimoald (April 714) berief sein schon todkranker Vater Pippin der Mittlere unter dem Einfluß seiner Gattin Plektrud dessen unehelichen Sohn Theudoald zum Nachfolger. Nach Pippins Tod (16. Dezember 714) besiegten neustrische Empörer die Austrasier in blutiger Schlacht bei Compiegne (26. September 715); anstelle des geflohenen Theudoald erhoben sie einen der Ihren, Raganfrid, zum neuen Hausmeier. Ob Theudoald nach den Metzer Annalen „wenig später sein unschuldiges Leben beendete“ (so die bisherige Forschung) oder 723 noch lebte (Zeugenunterschrift) und gar mit dem ‚Thedald‘ der Lorscher Annalen (+ 741: MGH SS I, 24) identisch ist (Collins), muß offenbleiben.
Quellen:
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Cont. Fredeg. 6-8 – Lib. Hist. Fr. 49-51 (MGH SRM II)
– Ann. Mett. Priores (MGH SRG 10)
Literatur:
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R. Schieffer, Die Karolinger, 1992,32-38
Karlmann setzte Grifo
in Chevremont gefangen und wies Swanahild
ins Kloster Chelles ein. Während er so im Kernraum der karolingischen
Macht die angestrebte Ordnung wiederherstellte und vielleicht in diesem
Operationsrahmen Theodoald, den einst
von Pippin dem Mittleren als Nachfolger
berufenen Hausmeier, als lästigen Mitbewerber beseitigte [Annales
Petaviani ad a. 741, MGH SS 1, Seite 11 und Annales Alamannici ad a. 741,
hg. von Lendi (wie Anm. 15), Seite 150: ..et Theod(o)aldus
interfectus est. Dazu Collins, Deception (wie Anm. 121), Seite 230-235.]
Oder sollte Theodoald
gar der von Bonifatius 741/42 einmal erwähnte avunculus ducis Francorum
gewesen sein? Dann freilich wäre er gegen den Willen des Hausmeiers
getötet worden; vgl. MGH Ep. sel. 1, Seite 180-186 Nr 50.], zog sein
Bruder Pippin mit seinem Onkel Childebrand
ins nördliche Burgund, wohl um einer etwaigen Installation Grifos
und seiner Partei zuvorzukommen.
Schieffer Rudolf: Seite 33,36
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"Die Karolinger"
Um die Konkurrenz der Halbbrüder abzuwehren, griff
man auch jetzt nicht auf die Söhne Drogos
zurück, sondern faßte den raschen Entschluß,
Grimoalds
Sohn Theudoald zum neuen Hausmeier
zu machen, der in einem Teil der Quellen, jedoch wohl in polemischer Absicht,
als minderjährig bezeichnet wird und jedenfalls den Makel hatte, seinerseits
nicht ehelichen Ursprungs zu sein.
Tatsächlich lagen um die Jahreswende 714/15 die
Machtmittel und die politische Initiative zunächst bei Plektrud.
Sie ließ den Stiefsohn Karl in
Gewahrsdam nehmen und leitetete unter Berufung auf Pippins
letzten Willen eine Herrschaftsordnung in die Wege, nach der ihr Enkel
Theudoald als Hausmeier König
Dagoberts III. vorwiegend in Neustrien und sein Vetter Arnulf,
einer der Söhne Drogos,
mit dem Titel eines dux in Austrasien fungieren sollten, ihr selbst aber
von Köln aus, wo sie sich niederließ, die höchste Autorität
verblieb. Die alten Gräben zwischen West und Ost wurden wieder aufgerissen,
und schon binnen Jahresfrist kam es am 26.9.715 bei Compiegne zu einem
blutigen Zusammenstoß, bei dem Theudoald
den kürzeren zog und die Nesutrier erstmals seit Tertry (687) die
Oberhand in der Francia gewannen. Sie bemächtigten sich des Königs
Dagobert und brachten ihn dazu, einen der Ihren, den nördlich
von Paris begüterten Raganfrid, zum Hausmeier zu machen an Stelle
des geflohenen Theudoald, der bald
nach seiner Niederlage umgekommen zu sein scheint.
Dahn Felix: Seite 513,518
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"Die Franken"
Nach der Ermordung Grimoalds
hatten Pippin und
Plektrud
keinen Sohn mehr: nur von Aphaid
den etwa 23-jährigen Karl;
Grimoald
hatte von einer Buhle einen etwa 6-jährigen [Theudoald
ist
nach den Gesta Francorum geboren im Todesjahr Drogos,
also 708 auch Fredegar cont. nennt ihn c. 14: "infantulus". Bonell Seite
140 schätzt ihn ohne Grund auf 25 Jahre - so alt ungefähr war
vielmehr
Karl. Sie "Söhne - in der Mehrzahl
- Grimoalds" in der Urkunde vom 21. März 714 sind wohl Theudoald
und - noch zu erwartende eheliche von der Friesenfürstin.] Knaben
Theudoald
hinterlassen. Es wurde nun von verderblicher Wirkung, daß der sterbende
Greis dieses Kind unter Mundschaft Plektrudens
zum Major domus bestellte.
Jetzt wurde zum Major domus bestellt - ein Kind, noch
um die Hälfte als der knabenhafte König; für beide sollte
herrschen - ein Weib! - Rechtszwang hierfür bestand durchaus nicht:
nach fränkischen Recht entschied sogar bei den Königen nur die
Abstammung vom königlichen Vater: bei den Majores domus konnte um
so weniger anderes gelten. Aber auch nach dem Rechte ging Karlvor;
er war um einen Grad näher verwandt und er war der Sohn eines Eheweibes,
war auch dieses Ehe kanonisch sehr bedenklich:
Theudoald war um einen Grad ferner und der Sohn einer Buhle.
Diesem Theudoald hätten aber,
von Karl abgesehen, rechtlich und tatsächlich
auch die Söhne Drogos vorgehen
müssen.
Auf Befehl Pippins
- er starb am 16. Dezember 714 - erhoben die Franken Theudoald,
den etwa sechsjährigen Sohn Grimoalds
von einer Konkubine, im Hof des Königs zu der Ehrenstellung seiens
Vaters. "Plektrud regierte alles mit
kluger Leitung mit ihren Enkeln und dem König."
Jetzt erhoben sich sofort die Neustrier gegen den austrasischen
Knaben und dessen Großmutter: sie riefen einen der Ihrigen Ragin
oder Raganfrid zum neustrischen Major domus aus: es kam im Gotischen Walde
(südöstlich von Compiegne) zu einem blutigen Zusammenstoß.
Die Örtlichkeit zeigt, daß die Anhänger der Regentin den
empörten Nestriern in der Richtung auf Paris entgegengerückt
waren. Und lehrreich ist die Bezeichnung auf beiden Seiten: die Neustrier
werden (nach einem schon früher begegnenden Sprachgebrauch) "Franci"
genannt - eben die späteren "Franzosen" - auf Seite Theudoalds
stehen
die "leudes Pippini et Grimoaldi",
das heißt die austrasischen jenen beiden besonders ergebenen Scharen.
Die Anhänger
Theudoalds
wurden
unter erheblichem Blutvergießen geschlagen; der Knabe selbst, den
sie ins Feld mitgenommen, kaum durch die Flucht gerettet [Die Annal. Mett.
zu 714 lassen Theudoald bald nach der
Niederlage gestorben sein; es ist aber doch wohl der Thiedold,
Neffe Karls, (oder des vorhergehenden
Zeugen Adalhard?) der am 1. Janaur 722 noch am Hofe
Karls
zu Heristall urkundet, Pertz A. Nr. 11, ja vielleicht auch, obwohl minder
wahrscheinlich, der 741 ermordete Theodald
der Annal. Lauresh. Petav. Guelferb. (Mosellani: Theodolot). Hahn, Jahrb.
Seite 19. Im Jahre 715 erteilt er noch als Major domus König
Dagobert den Rat St. Mandrille (unter Abt Benignus) den vierten
Teil des Waldes von Arlaun zu schenken. Gesta abb. Font. c. 6 1 c. p. 278)]
. Der Bürgerkrieg wurde aufs heftigste fortgesetzt.
Literatur:
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Dahn Felix: Die Franken. Emil Vollmer Verlag 1899
- Dahn Felix: Die Völkerwanderung. Germanisch-Romanische Frühgeschichte
Europas. Verlag Hans Kaiser Klagenfurt 1977, Seite 462,464,465 - Ennen,
Edith: Frauen im Mittelalter. Verlag C.H. Beck München 1994, Seite
56 - Ewig Eugen: Die Merowinger und das Frankenreich. W. Kohlhammer
GmbH Stuttgart Berlin Köln 1988, Seite 201 - Hlawitschka Eduard:
Lotharingien und das Reich an der Schwelle der deutschen Geschichte. Anton
Hiersemann Stuttgart 1968, Seite 17 - Riche Pierre: Die Karolinger.
Eine Familie formt Europa. Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co.
KG, München 1991, Seite 51 - Schieffer Rudolf: Die Karolinger.
W. Kohlhammer GmbH Stuttgart Berlin Köln 1992, Seite 33,36,38 - Schneider
Reinhard: Königswahl und Königserhebung im Frühmittelalter.
Anton Hiersemann Stuttgart 1972, Seite 215 - Werner Matthias: Adelsfamilien
im Umkreis der frühen Karolinger. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen
1982, Seite 265,278 - Wies Ernst W.: Karl der Große. Kaiser
und Heiliger. Bechtle Verlag Esslingen 1986, Seite 30 -